Grundlagen des deutschen Rechts: Alles für Studierende | Übersicht
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Frage: Was ist die allgemeine Aufgabe der Polizei im Gefahrenabwehrrecht?
Antwort: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren; Gefahrenabwehr.
Frage: Nenne zwei Hauptbereiche der Gefahrenabwehr und ihre Grundunterschiede.
Antwort: 1) Konkrete Gefahrenabwehr (repressiv): Eine konkrete Gefahr liegt vor, die Polizei greift direkt ein (z.B. Schlägerei, Brand, Diebstahl). 2) Gefahren
Frage: Welche Normen regeln die Aufgabenzuweisung für Ordnungverwaltung und Polizei (Beispiele aus dem Text)?
Antwort: Ordnungverwaltung: § 1 Abs. 1 OBG; Polizei: § 1 Abs. 1 S.1 PolG NRW; außerdem § 1 Abs. 1 S.2 PolG NRW zur Gefahrenvorsorge.
Frage: Nenne drei weitere Aufgaben der Polizei, wie im Inhalt genannt.
Antwort: Strafdaten verhindern und verfolgen; präventiv (vorbeugend) Maßnahmen ergreifen; repressiv (verfolgend) Straftaten aufklären.
Frage: Wodurch handelt die Polizei rechtlich? Nenne die Einordnung des Polizeirechts.
Antwort: Die Polizei handelt nach Gesetzen (z.B. Polizeigesetz NRW). Polizeirecht gehört zum Polizei- und Ordnungsrecht und gliedert sich in allgemeines Polize
Frage: Was regelt das allgemeine Polizeirecht laut dem Inhalt?
Antwort: Allgemeine Regelungen und Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr; gilt für alle Fälle.
Frage: Was versteht man unter besonderem Polizeirecht? Nenne Beispiele aus dem Inhalt.
Antwort: Spezielle Regelungen für bestimmte Bereiche, z.B. Straßenverkehr, Waffenrecht, Versammlungsrecht, Umwelt.
Frage: Welche vier Prüfungsstufen gehören zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit?
Antwort: 1) Legitimer Zweck, 2) Geeignetheit, 3) Erforderlichkeit, 4) Angemessenheit.
Frage: Was bedeutet 'Legitimierter Zweck' in der Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Antwort: Es wird geprüft, ob der verfolgte Zweck rechtlich legitim ist (z.B. Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit).
Frage: Wann ist eine Maßnahme 'geeignet' im Sinne der Verhältnismäßigkeit?
Antwort: Wenn die Maßnahme dazu beitragen kann, das angestrebte Ziel zu erreichen (z.B. Aufbrechen einer Tür, um Schutz vor Unwetter zu ermöglichen).