Karteikarten zu Die Römische Republik: Aufbau und Ständekämpfe

Die Römische Republik: Aufbau und Ständekämpfe verstehen

1 / 12

Wer waren die Piebejer (Plebejer)?

Alle nicht-adligen Römer (von lat. plebs = Menge, Volk).

Tippen zum Umdrehen · Wischen zur Navigation

Römische Ständekämpfe

12 Karten

Karte 1

Frage: Wer waren die Piebejer (Plebejer)?

Antwort: Alle nicht-adligen Römer (von lat. plebs = Menge, Volk).

Karte 2

Frage: Was versteht man unter den Ständekämpfen?

Antwort: Die Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Piebejern, bei denen Piebejer für Aufhebung der Machtabschottung der Patrizier kämpften.

Karte 3

Frage: Welche aktive Form des Widerstands setzten die Piebejer ein, um Druck auf die Patrizier auszuüben?

Antwort: Sie verweigerten den Militärdienst als römische Soldaten und traten teilweise in eine Art Streik (Verlassen der Stadt und Lager außerhalb).

Karte 4

Frage: Warum war der Streik der Piebejer militärisch wirksam?

Antwort: Weil die Fußsoldaten den Hauptteil der römischen Armee stellten, konnte ohne sie keine Schlacht gewonnen werden.

Karte 5

Frage: Wie lange dauerten die Ständekämpfe ungefähr?

Antwort: Über zweihundert Jahre, von 500 bis 287 v. Chr.

Karte 6

Frage: Welche dauerhafte politische Errungenschaft erhielten die Piebejer 494 v. Chr.?

Antwort: Sie hielten eigene Versammlungen ab und wählten Volkstribunen, die Maßnahmen der Magistrate verhindern dürfen (Veto).

Karte 7

Frage: Welche wichtige Gesetzesveröffentlichung gab den Piebejern um 450 v. Chr. Rechtssicherheit?

Antwort: Erstmals wurden Gesetze auf zwölf Tafeln veröffentlicht, auf die sich die Piebejer berufen konnten.

Karte 8

Frage: Welche Änderung in den Eheverhältnissen trat 445 v. Chr. ein?

Antwort: Ehen zwischen Piebejern und Patriziern wurden erlaubt.

Karte 9

Frage: Welche politische Zugangsänderung gab es 367 v. Chr.?

Antwort: Auch Piebejer durften Konsuln und Magistrate werden.

Karte 10

Frage: Welche wirtschaftssoziale Reform wurde 326 v. Chr. eingeführt?

Antwort: Die Schuldknechtschaft wurde verboten; die Schulden selbst wurden jedoch nicht erlassen.