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Karteikarten zu Deutsches Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen und Anwendungen

Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen & Fälle für Studierende

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1 / 23

Was regelt die Zinsschranke nach § 8a KStG grundsätzlich für Körperschaften?

Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgabe auf einen jährlichen Höchstbetrag; Zinsaufwendungen sind nur bis zu bes

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Körperschaftsteuerrecht - Verlustnutzung & Zinsregeln

23 Karten

Karte 1

Frage: Was regelt die Zinsschranke nach § 8a KStG grundsätzlich für Körperschaften?

Antwort: Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgabe auf einen jährlichen Höchstbetrag; Zinsaufwendungen sind nur bis zu bes

Karte 2

Frage: Wie werden zunächst Fremdkapitalzinsen bei der Zinsschranke berücksichtigt?

Antwort: Fremdkapitalzinsen sind bis zur Höhe der Zinserträge voll abzugsfähig.

Karte 3

Frage: Welcher Betrag der übersteigenden Zinsaufwendungen ist zusätzlich abzugsfähig?

Antwort: Die über Zinserträge hinausgehenden Zinsaufwendungen sind bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA (verrechenbares EBITDA) abzugsfähig.

Karte 4

Frage: Wie wird das steuerliche EBITDA bei Kapitalgesellschaften gemäß Vortrag ermittelt (Stichworte)?

Antwort: Einkommen i.S.v. §8 Abs.1 KStG minus Zinserträge plus Zinsaufwendungen plus Abschreibungen (§6 Abs.2/2a und §7 EStG) plus Verlustabzug (Verlustrücktra

Karte 5

Frage: Wie wird das verrechenbare EBITDA bestimmt?

Antwort: 30 % des ermittelten steuerlichen EBITDA.

Karte 6

Frage: Was passiert mit den nicht abzugsfähigen Zinsen (der "Zinsvortrag")?

Antwort: Nicht abzugsfähige Zinsen werden als Zinsvortrag in die folgenden Jahre vorgetragen und bei der Berechnung der abzugsfähigen Zinsen in späteren Jahren

Karte 7

Frage: Welche Freigrenze greift für den Nichtanwendungsfall der Zinsschranke?

Antwort: Die Zinsschranke ist nicht anzuwenden, wenn der Zinssaldo (Nettozinsaufwand) weniger als 3.000.000 Euro beträgt (§4h Abs.2a EStG).

Karte 8

Frage: Gibt es weitere Ausnahmeregelungen von der Zinsschranke?

Antwort: Ja: §4h Abs.2b und 2c EStG enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft sein können; Details regelt ein BMF-Schr

Karte 9

Frage: Im Beispiel: Welche Beträge lagen bei der A-GmbH vor (Einkommen, Zinsaufwendungen, Zinserträge, Abschreibungen)?

Antwort: Einkommen vorläufig 1.000.000 €; Zinsaufwendungen 3.400.000 €; Zinserträge 100.000 €; Abschreibungen 1.200.000 €.

Karte 10

Frage: Im Beispiel: Warum ist die Zinsschranke anzuwenden?

Antwort: Weil die Freigrenze von 3.000.000 € für den Zinssaldo überschritten wird (Zinsaufwendungen 3.400.000 €).

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