Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen & Fälle für Studierende
Tippen zum Umdrehen · Wischen zur Navigation
23 Karten
Frage: Was regelt die Zinsschranke nach § 8a KStG grundsätzlich für Körperschaften?
Antwort: Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgabe auf einen jährlichen Höchstbetrag; Zinsaufwendungen sind nur bis zu bes
Frage: Wie werden zunächst Fremdkapitalzinsen bei der Zinsschranke berücksichtigt?
Antwort: Fremdkapitalzinsen sind bis zur Höhe der Zinserträge voll abzugsfähig.
Frage: Welcher Betrag der übersteigenden Zinsaufwendungen ist zusätzlich abzugsfähig?
Antwort: Die über Zinserträge hinausgehenden Zinsaufwendungen sind bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA (verrechenbares EBITDA) abzugsfähig.
Frage: Wie wird das steuerliche EBITDA bei Kapitalgesellschaften gemäß Vortrag ermittelt (Stichworte)?
Antwort: Einkommen i.S.v. §8 Abs.1 KStG minus Zinserträge plus Zinsaufwendungen plus Abschreibungen (§6 Abs.2/2a und §7 EStG) plus Verlustabzug (Verlustrücktra
Frage: Wie wird das verrechenbare EBITDA bestimmt?
Antwort: 30 % des ermittelten steuerlichen EBITDA.
Frage: Was passiert mit den nicht abzugsfähigen Zinsen (der "Zinsvortrag")?
Antwort: Nicht abzugsfähige Zinsen werden als Zinsvortrag in die folgenden Jahre vorgetragen und bei der Berechnung der abzugsfähigen Zinsen in späteren Jahren
Frage: Welche Freigrenze greift für den Nichtanwendungsfall der Zinsschranke?
Antwort: Die Zinsschranke ist nicht anzuwenden, wenn der Zinssaldo (Nettozinsaufwand) weniger als 3.000.000 Euro beträgt (§4h Abs.2a EStG).
Frage: Gibt es weitere Ausnahmeregelungen von der Zinsschranke?
Antwort: Ja: §4h Abs.2b und 2c EStG enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft sein können; Details regelt ein BMF-Schr
Frage: Im Beispiel: Welche Beträge lagen bei der A-GmbH vor (Einkommen, Zinsaufwendungen, Zinserträge, Abschreibungen)?
Antwort: Einkommen vorläufig 1.000.000 €; Zinsaufwendungen 3.400.000 €; Zinserträge 100.000 €; Abschreibungen 1.200.000 €.
Frage: Im Beispiel: Warum ist die Zinsschranke anzuwenden?
Antwort: Weil die Freigrenze von 3.000.000 € für den Zinssaldo überschritten wird (Zinsaufwendungen 3.400.000 €).