Abschreibungen im deutschen Handels- & Steuerrecht erklärt
20 Fragen
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Eine Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist für Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und deren Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde, nur möglich, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes weniger als 33 Jahre beträgt.
A. Sobald der Bauantrag für das gesamte Gebäude gestellt wurde
B. Sobald die wesentlichen Bauarbeiten am gesamten Gebäude abgeschlossen sind
C. Sobald diese Teile bestimmungsgemäß nutzbar sind
D. Sobald das Gebäude für den Betrieb in all seinen wesentlichen Bereichen nutzbar ist
Erklärung: Gemäß H 7.4 EStH gelten Gebäudeteile, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktion selbständige Wirtschaftsgüter sind, als fertiggestellt, sobald diese Teile bestimmungsgemäß nutzbar sind.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Ab dem 01.06.12 nutzt E das Grundstück nur noch für eigene betriebliche Zwecke. Die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist für Mietwohngrundstücke im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgesehen. Bei einem Nutzungswechsel zu betrieblichen Zwecken ändern sich die bilanzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für die Abschreibung, da das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört.
A. Die Aufwendungen sind als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen korrekt gebucht, da sie der Instandhaltung dienen.
B. Die Aufwendungen stellen nachträgliche Anschaffungskosten dar und müssen den Bilanzansatz der Transportanlage erhöhen.
C. Die Aufwendungen sollten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) behandelt und direkt abgeschrieben werden.
D. Die Aufwendungen führen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der Transportanlage, da sie deren Wert mindern.
Erklärung: Laut den Studienmaterialien wurde die Transportanlage durch Anbringung von Zusatzbändern 'erweitert'. Eine Erweiterung führt zu nachträglichen Anschaffungskosten, die den Wert des Wirtschaftsgutes erhöhen und über dessen Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Die Verbuchung als Erhaltungsaufwand ist daher nicht korrekt, da es sich um eine Aktivierungspflicht handelt und nicht um einen sofort abzugsfähigen Aufwand.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Im ersten Schritt der Drei-Stufen-Theorie zur Ermittlung des Geschäftswertes erfolgt eine Aufteilung des Kaufpreises auf die vorhandenen materiellen Wirtschaftsgüter. Die Ermittlung des Wertes für eventuell übernommene immaterielle Wirtschaftsgüter findet erst im zweiten Schritt statt.